DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

AB 25. MAI GELTEN NEUE VORSCHRIFTEN BEIM DATENSCHUTZ: WAS PFLEGEDIENSTE UND PFLEGEEINRICHTUNGEN JETZT TUN MÜSSEN

AB 25. MAI GELTEN NEUE VORSCHRIFTEN BEIM DATENSCHUTZ

Mit Stichtag 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht. Gleichwohl bringt sie auch zusätzliche Pflichten mit sich. Zudem drohen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes deutlich härtere Sanktionen.

Was Sie jetzt tun müssen!